Was ist ein Detektiv?
Detektiv kommt aus dem lateinischen detegere = entdecken,
aufdecken und wird in der Bundesrepublik Deutschland genauso oft als
Privatdetektiv bezeichnet. Ein Detektiv ist ein Privatermittler in Gestalt einer
Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe mittels
Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen und ähnliches Erkenntnisse
ebenso wie Daten dokumentiert.
Überwiegend will der Detektiv gerichtlich
verwertbare Beweismittel ansammeln.
Die Bezeichnung Privatdetektiv entstammt aus
dem englischen private investigator oder private detective. Zumal der Name
detective in englischsprachigen Ländern ein Rang beziehungsweise eine
Funktionsbezeichnung von Polizisten ist, wird durch den die Erweiterung
"private" dieser Unterschied zum Beamten abgegrenzt. Dieser Tage wird der
Begriff Privatdetektiv eher als Differenzierung vom sogenannten
Wirtschaftsdetektiv begriffen.
Ein Detektiv mag in Eigenregie oder in einer
Detektei beziehungsweise Rechtsanwaltskanzlei als Angestellter arbeiten. In der
Bundesrepublik ist die Berufsbezeichnung Privatdetektiv; Deutsche Detektive
genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und bieten ebenso
keine staatliche Ermächtigung. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem
der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende, welche gem. § 38
(1)2. Gewerbeordnung dem überwachungsbedürftigen Industriezweig
(Vertrauensgewerbe) zuzuordnen sind. Die Berufsbezeichnung "Detektiv" ist als
diese in keinster Weise geschützt -->
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