Mittwoch, 25. Juli 2012

Detektiv

Was ist ein Detektiv?


Detektiv kommt aus dem lateinischen detegere = entdecken, aufdecken und wird in der Bundesrepublik Deutschland genauso oft als Privatdetektiv bezeichnet. Ein Detektiv ist ein Privatermittler in Gestalt einer Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe mittels Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen und ähnliches Erkenntnisse ebenso wie Daten dokumentiert.

Überwiegend will der Detektiv gerichtlich verwertbare Beweismittel ansammeln. 


Die Bezeichnung Privatdetektiv entstammt aus dem englischen private investigator oder private detective. Zumal der Name detective in englischsprachigen Ländern ein Rang beziehungsweise eine Funktionsbezeichnung von Polizisten ist, wird durch den die Erweiterung "private" dieser Unterschied zum Beamten abgegrenzt. Dieser Tage wird der Begriff Privatdetektiv eher als Differenzierung vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv begriffen.

Ein Detektiv mag in Eigenregie oder in einer Detektei beziehungsweise Rechtsanwaltskanzlei als Angestellter arbeiten. In der Bundesrepublik ist die Berufsbezeichnung Privatdetektiv; Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und bieten ebenso keine staatliche Ermächtigung. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende, welche gem. § 38 (1)2. Gewerbeordnung dem überwachungsbedürftigen Industriezweig (Vertrauensgewerbe) zuzuordnen sind. Die Berufsbezeichnung "Detektiv" ist als diese in keinster Weise geschützt --> http://www.detekteien-detektiv.com/

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